Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Verdunova AG

Stand: Februar 2025

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verdunova AG, Sennwald. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn und soweit diese schriftlich durch die Verdunova AG bestätigt werden.

2. Bestellungen und Lieferfristen

2.1 Bestellvorlaufzeit

Bestellungen müssen innerhalb der vereinbarten Vorlaufzeit, jedoch mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Liefertermin, schriftlich bei der Verdunova AG eingehen.

2.2 Auftragsbestätigung

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine verbindliche Bestellung abgibt und diese durch eine Auftragsbestätigung der Verdunova AG angenommen wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung geht die Auftragsbestätigung vor. Alle früheren Angaben zu Preisen, Produkten und Dienstleistungen, die im Rahmen des Bestellvorgangs oder in Angeboten gemacht werden, sind unverbindlich. Die Verdunova AG behält sich vor, Irrtümer, Preisabweichungen oder Änderungen in der Produktbeschreibung zu korrigieren.

2.3 Mengenabweichung

Die Verdunova AG behält sich das Recht vor, bei Bestellmengen oder Kontraktmengen eine Toleranz von +/- 10% einseitig zuzulassen. Diese Abweichung ergibt sich aufgrund der Natur der Produkte, bei denen Schwankungen in der Erntemenge oder -qualität auftreten können, auf die Verdunova AG nur bedingt Einfluss nehmen kann. Der Kunde erkennt an, dass solche Abweichungen aufgrund von Naturbedingungen möglich sind und keine Reklamation oder Nachlieferung aufgrund dieser Toleranzansprüche gestellt werden kann. Die Lieferung der abweichenden Menge gilt als vertragskonform.

2.4 Abnahmezeitpunkt

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die Ware direkt ab Produktion zu übernehmen. Eine spätere Abnahme oder Lieferung kann nur nach gesonderter Vereinbarung und unter den Bedingungen der Verdunova AG erfolgen.

2.5 Restlaufzeit

Ab Lager der Verdunova AG werden Produkte mit einer Restlaufzeit von mindestens 270 Tagen bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum ausgeliefert. Unsere Tiefkühlprodukte weisen ab Produktion grundsätzlich ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) von 24 Monaten auf.

2.6 Lieferfristen

Die Lieferung erfolgt gemäss vereinbartem Tourenplan oder nach individueller Absprache. Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt (Streik, Naturereignisse etc.) besteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden.

2.7 Mindestbestellmenge

Die Mindestmenge pro Lieferung beträgt mindestens 3 LU-Einheiten, sofern nicht individuell eine andere Absprache getroffen wird. Bei Direktabholung in Sennwald wird kein Abholrabatt gewährt.

2.8 Mindermengenzuschlag

Bei einer Abnahme unter der festgelegten Mindestbestellmenge wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von CHF 250.- erhoben. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zum Gesamtpreis der Bestellung berechnet.

2.9 Musterlieferungen

Musterlieferungen werden von der Verdunova AG in Rechnung gestellt. Eine eventuelle Gutschrift der Kosten im Falle eines Folgeauftrags liegt im Ermessen der Verdunova AG. Ein Anspruch auf Gutschrift besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zugesagt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Preise

Sämtliche Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer.

3.2 Zahlung

Die Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Wird eine Rechnung innert dieser Zahlungsfrist nicht oder nicht vollständig bezahlt, gerät der Kunde mit Ablauf der Zahlungsfrist (Verfalltag) automatisch und ohne Mahnung durch Verdunova AG in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug hat die Verdunova AG das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 5 % sowie Mahngebühren zu berechnen. Ist der Schaden für die Verdunova AG höher als die Verzugszinsen und Mahngebühren, haftet der Kunde für die Differenz, sofern er nicht nachweist, dass ihn am Verzug kein Verschulden trifft.

3.3 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist die Verdunova AG berechtigt, laufende Lieferungen zu stoppen oder Vorauszahlungen für weitere Bestellungen zu verlangen.

4. Lieferbedingungen und Lagerung

4.1 Transport

Lieferungen erfolgen franko Haus per Tiefkühltransport oder gemäss individueller Absprache. Die Transporte werden nach den Vorschriften gemäss Schweizer Lebensmittelgesetz ausgeführt.

4.2 Anlieferung und Zeitfenster

Die Verdunova AG verpflichtet sich, die Lieferung innerhalb des vereinbarten Zeitfensters durchzuführen. Sollte jedoch der Kunde die Lieferung trotz rechtzeitigem Eintreffen der Transportfahrzeuge und einer angemessenen Toleranzzeit von 30 Minuten nicht entladen können, behält sich die Verdunova AG das Recht vor, die Lieferung entweder auf Kosten des Kunden erneut anzusetzen oder die Wartezeit in Rechnung zu stellen.

4.3 Gebinde

Nicht fakturierte Gebinde sowie Paletten bleiben im Eigentum der Verdunova AG. Retourengebinde, die vom Kunden nicht zurückgegeben oder defekt zurückgegeben werden, werden dem Kunden zum vollen Preis in Rechnung gestellt.

4.4 Lagerung

Der Kunde ist verpflichtet, Tiefkühlprodukte bei mindestens -18°C zu lagern. Einmal angetaute Produkte dürfen nicht wieder eingefroren werden. Die Verdunova AG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemässe Lagerung entstehen.

4.5 Gefahrübergang

Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht gemäss den im Vertrag vereinbarten Incoterms 2020 (z. B. EXW, DAP, etc.) auf den Kunden über. Die Verantwortung für den Transport und die Risiken während des Transports liegt je nach vereinbartem Incoterm entweder beim Kunden oder bei der Verdunova AG. In jedem Fall geht die Gefahr spätestens mit Ablauf der Toleranzzeit nach Ziffer 4.2 dieser AGB auf den Kunden über.

5. Beanstandungen und Retouren

5.1 Liefermängel

Liefermängel wie Transportschäden oder Fehlmengen sind vom Kunden sofort bei Erhalt der Ware auf dem Lieferschein zu vermerken und spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden.

5.2 Produktqualität

Qualitätsbeanstandungen werden nur dann akzeptiert, wenn die beanstandeten Produkte an die Verdunova AG zur Prüfung zurückgesandt werden und Verdunova AG den gerügten Mangel nachvollziehen kann. Die Rücksendung einer Teilmenge zur Prüfung ist nur nach vorheriger Absprache mit Verdunova AG zulässig.

5.3 Naturprodukte – Abweichungen

Bei Rohstoffen wie beispielsweise Gemüse und Obst, die von der Natur abhängen, können Abweichungen hinsichtlich Geschmacks, Textur und Aussehen auftreten. Solche Abweichungen gelten nicht als Mängel.

5.4 Retouren

Retouren sind grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache mit der Verdunova AG möglich. Falls eine Rücksendung vereinbart wird, behält sich die Verdunova AG vor, einen Abschlag auf den Rückerstattungsbetrag zu erheben, der mindestens 25 % des ursprünglichen Kaufpreises beträgt. Der Abschlag kann jedoch höher ausfallen, abhängig vom Zustand der zurückgesandten Ware und dem damit verbundenen Aufwand (z. B. für Prüfung, Wiedereinlagerung oder Restwert). Produkte mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum oder beschädigte Ware werden nicht zurückgenommen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Gewährleistung

Die Verdunova AG garantiert einwandfreie Qualität der gelieferten Produkte gemäss den Produktspezifikationen und Ziffer 5.3 dieser AGB. Bei nachgewiesenen Qualitätsmängeln haftet Verdunova AG nach eigenem Ermessen ausschliesslich für Nachlieferung oder Rückbuchung / Rückerstattung des Preises der mangelhaften Produkte.

6.2 Haftungsausschluss

Eine Haftung für jegliche Mängelfolgeschäden wie z.B. Ersatzbeschaffungskosten oder entgangenem Gewinn und für Schäden infolge unsachgemässer Lagerung oder Verwendung ist ausgeschlossen.

7. Rechtsvorschriften und Haftung

7.1 Force Majeure

Die Verdunova AG haftet nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, wenn diese durch höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Erdbeben, Lawinen, Unwetter, Stürme, Krieg, Unruhen, Epidemien, Pandemien, Sabotage, Terrorismus, Streiks, Atomunfälle, Reaktorschäden oder unvorhersehbare behördliche Massnahmen verursacht wird. Der Vertrag wird in diesem Fall für die Dauer der höheren Gewalt ohne Anspruch auf Schadenersatz ausgesetzt.

7.2 Kontraktänderungen

Im Falle von Missernten, anderen unvorhersehbaren Produktionsausfällen sowie bei Fällen höherer Gewalt behält sich die Verdunova AG das Recht vor, die Preise, Lieferfristen oder Mengen der Lieferung anzupassen. Der Kunde wird über solche Änderungen umgehend in geeigneter Weise informiert. Ohne schriftlichen Widerspruch innert 10 Tagen seit Bekanntgabe gelten die Änderungen als genehmigt. Im Widerspruchsfall steht es jeder Partei frei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Vorbehalten bleiben spezielle Vereinbarungen.

7.3 Verfügbarkeit Kontraktstart

Der Kontraktstart garantiert nicht zwangsläufig die sofortige Verfügbarkeit der Ware, da es sich um Naturprodukte handelt. Es kann zu Verzögerungen bei der Ernte oder zu Ernteausfällen kommen, die ausserhalb der Kontrolle der Verdunova AG liegen. Sollte die Verfügbarkeit des Produkts zum Vertragsstart unbedingt garantiert werden müssen, ist es die Verantwortung des Kunden, die benötigte Menge bereits in der Vorsaison zu beziehen und entsprechend zu lagern, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, die Ware frühzeitig zu bestellen, um potenziellen Engpässen vorzubeugen.

7.4 Geistiges Eigentum

Alle im Rahmen der allgemeinen Zusammenarbeit, einschliesslich Projekten, Vorstudien und Entwicklungen, erarbeiteten Ergebnisse – wie Konzepte, Rezepturen, Spezifikationen und sonstige Unterlagen – sind alleiniges Eigentum der Verdunova AG. Eine Weitergabe, Nutzung oder Veröffentlichung dieser Ergebnisse durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verdunova AG gestattet.

Alle Rechte an geistigem Eigentum, die im Zuge von Entwicklungen entstehen, verbleiben bei der Verdunova AG, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen.

7.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Verdunova AG in Sennwald, Schweiz. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

8. Vertragsverletzung

8.1 Nichtabnahme innerhalb der Kontraktlaufzeit

Sofern der Kunde innerhalb der vereinbarten Kontraktlaufzeit die bestellten Produkte nicht abnimmt oder die Abnahme trotz einer schriftlichen Aufforderung nicht erfolgt, gilt dies als wesentliche Vertragsverletzung. In diesem Fall ist die Verdunova AG berechtigt, nach eigenem Ermessen den Vertrag entweder mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Bei verzögerter Abnahme ist die Verdunova AG berechtigt, die verbleibende Menge in Rechnung zu stellen und auf Kosten des Kunden einzulagern. Die Lagerungskosten werden ab diesem Zeitpunkt monatlich dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Restlaufzeit gemäss Ziffer 2.5 dieser AGB gilt für den Beginn der Einlagerung. Bei einer Kündigung aufgrund der Nichtabnahme kann die Verdunova AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 75 % des Gesamtauftragswertes verlangen.

8.2 Mindestabnahmemenge

Wird die vereinbarte Mindestabnahmemenge vom Kunden nicht erreicht, behält sich die Verdunova AG das Recht vor, den Auftrag nicht zu erfüllen oder einen Mindermengenzuschlag gemäß Ziffer 2.4 dieser AGB zu berechnen. Sollte der Kunde wiederholt nicht in der Lage sein, die Mindestabnahmemenge zu erreichen, ist die Verdunova AG berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Konditionen anzupassen.

8.3 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verdunova AG.

9. Datenschutz

Die Verdunova AG verarbeitet Kundendaten ausschliesslich zur Abwicklung von Bestellungen und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

11. Schlussbestimmungen

Mit der Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden AGB einverstanden. Die Verdunova AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen. Der Kunde wird über solche Änderungen umgehend in geeigneter Weise informiert. Ohne schriftlichen Widerspruch innert 10 Tagen seit Bekanntgabe gelten die Änderungen als genehmigt. Im Widerspruchsfall steht es jeder Partei frei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Vorbehalten bleiben spezielle Vereinbarungen.